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Flieger unpünktlich – Das sind die Rechte von Fluggästen

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Für Passagiere ist es sehr ärgerlich, wenn diese über Stunden am Flughafen festsitzen, weil ihr Flug Verspätung hat. Besonders groß ist der Ärger, wenn dadurch die wohlverdienten Urlaubstage verschwendet oder die Anschlussflüge verpasst werden.

In einigen Fällen steht den Passagieren allerdings eine Entschädigungszahlung zu. Der folgende Artikel zeigt, welche Fälle das sind und welche Schritte unternommen werden müssen, um die Entschädigungsforderung durchzusetzen. Hilfreich sind dabei vor allem spezielle Internetportale wie Airhelp.

Passagiere haben einen Anspruch auf Entschädigung

Für Reisende sind Flugausfälle und Verspätungen wahre Horrorszenarien. Besonders dann, wenn das Warten am Flughafen schier endlos zu sein scheint und keine Information erfolgt, wann es weitergeht. Vielen Passagieren ist dabei nicht bewusst, dass sie gemäß der EU

Fluggastrechte Verordnung Nr. 261/2004 Entschädigungen in Höhe von einigen hundert Euro verlangen können, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat.

Um diese Entschädigung zu erhalten, müssen lediglich zwei Kriterien erfüllt werden: Der Flug muss innerhalb der EU landen oder starten und die Fluglinie muss auch dort ihren Firmensitz haben. Außerdem dürfen keine außergewöhnlichen Umstände, wie Naturkatastrophen, Terror oder Streik für die Verspätung verantwortlich sein.

So hoch fallen die Entschädigungen aus

Die Länge der Flugstrecke ist ausschlaggebend dafür, wie hoch die jeweilige Entschädigung ausfällt.

  • 250 Euro pro Person bei einer Strecke bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 Euro pro Person bei einer Strecke ab 1.500 Kilometern
  • 600 Euro pro Person bei einer Strecke ab 3.500 Kilometern

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Bereits bei einer Verspätung von zwei Stunden muss die Fluglinie für Getränke und Essen sorgen. Ebenfalls muss den festsitzenden Passagieren die Möglichkeit geboten werden, E-Mails zu verschicken und Telefonate zu führen.

Sobald die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt, haben die Passagiere sogar einen Anspruch auf einen Vertragsrücktritt, die Rückerstattung der Ticketkosten oder eine alternative Beförderung. Wenn der Abflug auf den folgenden Tag verschoben wird, muss die Fluglinie auch eine Hotelübernachtung samt Transferkosten übernehmen.

So kann die Entschädigungsforderung durchgesetzt werden

Durch die EU-Verordnung ist die Sachlage bei Flugverspätungen eigentlich klar geregelt. Allerdings haben die betroffenen Passagiere es in der Praxis oft schwer, ihre Ausgleichzahlungen zu erhalten.

Die Fluggesellschaften tun nämlich alles dafür, das Durchsetzen der Ansprüche für die Kunden so schwer wie möglich zu machen. Dies kann einerseits durch komplizierte Prozesse der Bürokratie geschehen, oder der Zuschreibung der Verspätung auf außergewöhnliche Umstände. Deswegen ist es ratsam, dass die Kunden den gesamten Hergang der Verspätung detailliert dokumentieren.

Auch spezielle Portale für Fluggäste bieten Hilfe, um begründete Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Gegen eine gewisse Provision können sich die Betroffenen allen bürokratischen und zeitintensiven Aufwand sparen und die Arbeit den jeweiligen Portalen überlassen. Hier besteht für die Passagiere keinerlei Kostenrisiko – eine Provision fällt nur dann an, wenn die Forderung tatsächlich erfolgreich durchgesetzt wird.

Foto: ©Santiago Nunez Iniguez / 123rf.com