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Wann braucht man wirklich ein Unfallgutachten?

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Ein Unfallgutachten in Berlin oder einer anderen Stadt wird häufig nach Verkehrsunfällen erstellt, um die Schäden am Fahrzeug nachweisen zu können. Mit einem Schadengutachten können Experten die Reparaturkosten ermitteln und es liefert eine gute Ausgangsbasis für die Feststellung der Wertminderung. Ein Schadengutachten kann helfen, ist jedoch nicht immer nötig.

Die Ansprüche im Schadensfall variieren

Ein Unfallgutachten ist eine Basis für die Ermittlung der Reparaturkosten und Wertminderungen am Fahrzeug – auch bei Mietwagen. Die Ansprüche im Schadenfall variieren und nicht immer ist ein Unfallgutachten nötig. Vor der Entscheidung für oder gegen ein Gutachten sollte man die Vor- und Nachteile kennen und alternative Möglichkeiten. Ein Schadengutachten kann Sicherheit bieten, bei der Abwicklung im Schadenfall und die Ansprüche aufzeigen. Das Unfallgutachten sichert die Basis für die Abwicklung von Schäden am Fahrzeug. Es ist jedoch teuer und nicht immer die einzige Lösung.

Je nach Schuld kann ein Unfallgutachten erstellt werden

Klassischerweise beauftragt der Geschädigte den Gutachter. Die Kosten werden im Falle eines Haftpflichtschadens dem Schaden zugerechnet und erstattet. Falls die Schuldfrage nicht geklärt werden kann, ist es jedoch nicht so einfach, die Kosten abrechnen zu lassen. Je größer der Schaden ist, desto wichtiger ist das Unfallgutachten. Wenn es ein selbst verschuldeter Unfall ist oder der Unfallverursacher im schlimmsten Fall unbekannt, wird die Abrechnung über die eigene Kaskoversicherung abgewickelt. In diesem Fall würde das Gutachten und die Kosten zu Lasten des Fahrzeughalters gehen, der diesen beauftragt hat. In diesem Fall ist das Beauftragen eines Gutachters nicht zu empfehlen. Bei einer Teilschuld ist es schwierig, eine pauschale Empfehlung zu geben. Je nach Unfall kann es sich lohnen ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. 

Je nach Gutachter gibt es eine kostenlose Beweissicherung

Der Zeitpunkt der Beauftragung eines Gutachters verunsichert viele. Ist die Schuldfrage klar, ist es kein Problem. Häufig ist dies aber ein großer Streitpunkt und ein gewisses Risiko bei der Beauftragung eines Gutachters ist vorhanden. Einige Gutachter bieten für diesen Fall jedoch eine kostenlose Beweissicherung an, und dass sie das Gutachten erst bei Haftungszusage erstellen. Im Schadenfall hat man einige Rechte und Pflichten, die man kennen sollte. Ein Schadensgutachten dient der eigenen Absicherung. Daher ist bei kleinen Schäden oft kein Gutachten nötig. Je nach Rechtslage steht ein Gutachter zu und es muss nicht mit der Versicherung abgesprochen werden. Ein unabhängiger Gutachter kann zum Fall hinzugezogen werden und ermittelt eine neutrale Entscheidungsgrundlage. In vielen Streitfällen ist das eine optimale Lösung ohne Benachteiligung der jeweils anderen.

Alternative Möglichkeiten können zur Erstellung von Unfallgutachten herangezogen werden

Alternative Möglichkeiten einen Schaden nachweisen zu können, sind zum einen das Erstellen eines Kfz-Gutachtens. Dieses bietet Sicherheit. Weiter kann man ein Kurzgutachten erstellten lassen, welches die kleine Variante des Gutachtens ist. Eine andere Möglichkeit ist das Erstellen einer Reparaturkalkulation. Es bietet eine geringe Absicherung. Keine Absicherung hat man beim Kostenvoranschlag. Dieser weist den Schaden nach, hat aber wenig Auswirkung auf die später tatsächlich veranschlagten Kosten. Zusammengefasst hat man im Schadenfall Rechte und Pflichten. Als Geschädigter hat man mehr Einfluss als im Kaskoschadenfall. Man kann den Gutachter frei wählen und es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Schaden nachweisen zu können. Falsche Entscheidungen können teuer werden.

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