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Um ihre Liquidität zu schonen, setzen viele Freiberufler, Selbstständige und Gründer auf die Möglichkeit des Leasings. Bei diesem verzichten sie auf einen Erwerb des jeweiligen Produktes, können dieses allerdings dennoch über einen gewissen Zeitraum nutzen. Dafür zahlen sie wiederum eine monatliche Rate. In dem jeweiligen Leasingvertrag werden die genauen Vorgaben und die Gebühr für die Nutzungsüberlassung geregelt.
Selbstständige können die Leasingrate von der Steuer absetzen. Einer besonders großen Beliebtheit erfreut sich in dem Zusammenhang im Übrigen das Leasing eines Autos. Dennoch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie sich diese gestalten und welche Vorteile grundsätzlich mit dem Autoleasing einhergehen, zeigt der folgende Artikel.
So lässt sich durch ein Leasingfahrzeug als Selbstständiger profitieren
Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige können von der Möglichkeit des Leasings besonders profitieren – und dies aus einem einfachen Grund: Soll die Firmenkasse nicht unnötig durch teure Investitionen belastet werden, ist in der Regel eine Fremdfinanzierung notwendig. Kredite gehen jedoch wiederum mit nicht zu vernachlässigenden Gebühren einher.
Daher zeigt sich das Autoleasing als Freiberufler oder Selbstständiger als überaus attraktive Finanzierungsalternative. Es schont die Liquidität des Unternehmens und sichert bei der Hausbank einen entsprechenden Finanzierungspuffer. Das Leasing geht außerdem mit dem Vorteil einher, dass das Leasingfahrzeug nicht in das betriebliche Vermögen fällt. Die laufenden Kosten, beispielsweise die Rechnungen für Wartungen und Reparaturen, sowie die Leasingrate selbst, können außerdem von der Steuer abgesetzt werden.
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit geht das Leasingfahrzeug wieder zurück an den Leasinggeber. Die entstehenden Kosten zeigen sich als gleichbleibend und planbar, außerdem werden nicht nur die Liquidität, sondern auch das Eigenkapital geschont. Die Möglichkeit des Leasings sorgt darüber hinaus dafür, dass stets ein repräsentatives Fahrzeug vorhanden ist. Die Investition zeigt sich außerdem als bilanzneutral.
Welche Voraussetzungen sind für das Leasing zu erfüllen?
Dennoch wäre es ein Fehler, anzunehmen, dass das Leasing auch für Selbstständige zu empfehlen ist, die finanziell schlecht aufgestellt sind. Reichen die finanziellen Ressourcen für den Kauf eines Fahrzeuges nicht aus, kann zwar grundsätzlich die Möglichkeit des Leasings in Betracht gezogen werden, allerdings gilt es dennoch, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Gegenüber dem Leasinggeber muss etwa die Bonität nachgewiesen werden. Dies kann bereits eine große Hürde darstellen, wenn sich die Einkünfte des Selbstständigen als sehr gering zeigen. Entscheidend für die Kreditwürdigkeit ist unter anderem, dass sämtliche bisherigen Krediten und Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wurde. Die Schufa-Auskunft sollte sich außerdem als positiv zeigen. In der Regel muss außerdem die aktuelle Ertragslage in Form der BWA, der betriebswirtschaftlichen Auswertung, belegt werden.
Diejenigen, die erst vor kurzem den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben, können in der Regel noch keine BWA oder einen Jahresabschluss vorlegen. Sollte auch kein überzeugendes Eigenkapital beziehungsweise Geschäftsvermögen vorhanden sein, lässt sich das Leasing in den meisten Fällen ausschließlich mit einer Bürgschaft, einer Kaution oder einer hohen Sonderzahlung realisieren.
Damit die steuerlichen und finanziellen Risiken für den Selbstständigen so gering wie möglich ausfallen, ist es empfehlenswert, im Vorfeld der Unterschrift des Leasingvertrages Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten.
Selbstständige können die Leasingrate prinzipiell von der Steuer absetzen. Bei der Steuererklärung werden außerdem Sonderzahlungen im Rahmen des Leasings berücksichtigt – allerdings nur in dem Monat, in welchem diese auch gezahlt wurden.
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