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Auslandsjahr: Was mit Möbeln & Co.?

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Unabhängig davon, ob eine Weltreise in Form eines Sabbaticals geplant wird oder eine Auslandsentsendung durch den Arbeitgeber ansteht: In diesem Zusammenhang treffen viele Menschen die Entscheidung, ihre Wohnung zu kündigen oder zumindest unterzuvermieten. 

Dabei müssen jedoch selbstverständlich einige wichtige Entscheidungen getroffen werden, wie zum Beispiel, wie mit den vorhandenen Möbeln verfahren wird. Soll sich von diesen nicht getrennt werden, müssen diese untergestellt werden. Grundsätzlich stehen dafür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie unter anderem günstig Lagerraum zu mieten und die Habseligkeiten dort einzulagern. 

Möbel einlagern – Diese Möglichkeiten bestehen

Es stehen unterschiedliche Varianten der Möbeleinlagerung zur Auswahl. Welche sich davon am empfehlenswertesten zeigt, richtet sich selbstverständlich nach den persönlichen Ansprüchen und Bedürfnissen. 

Keine Zutrittsmöglichkeit

Bei der Möbeleinlagerung ohne Zutrittsmöglichkeit findet die Lagerung der Möbel über den gesamten Zeitraum an einem Ort statt, zu dem ihr Besitzer keinen Zutritt hat. Diese Variante zeigt sich als überaus sicher. Daneben kann die Einlagerung selbst entweder in Eigenregie oder durch die Unterstützung eines Dienstleisters vorgenommen werden. 

Uneingeschränkter Zutritt

Daneben besteht jedoch auch die Option, die Möbel in einer gesicherten Lagerbox unterzubringen. Diese kann dann uneingeschränkt betreten werden. 

Mobile Einlagerung

Einige Unternehmen für Möbeleinlagerungen bieten ihren Kunden außerdem einen ganz besonderen Service an. Diese liefern die Container, in denen die Möbel eingelagert werden, im ersten Schritt nach Hause. Der Kunde kann diese dort befüllen, bevor sie durch das Unternehmen wieder abgeholt und entsprechend gelagert werden. 

Private Einlagerung

Selbstverständlich muss jedoch nicht zwingend ein gewerbliches Unternehmen mit der Möbeleinlagerung betraut werden. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Möbel für die Zeit des Auslandaufenthaltes bei einer Privatperson unterzubringen. Geeignet sind dafür etwa Garagen, Scheunen oder Keller von Verwandten, Freunden oder Bekannten. 

Möbel sicher unterbringen

Damit die richtige Entscheidung für eine dieser Optionen getroffen werden kann, sollten im Vorfeld gewisse Fragen beantwortet werden. Zu diesen gehört beispielsweise, welche Größe die Lagerfläche aufweisen muss. Die Berechnung des benötigten Lagerraumes sollte dabei so präzise wie möglich erfolgen. Daneben stehen verschiedene Unterbringungsarten für die Möbel zur Verfügung. So können sie unter anderem in Containern aus Metall, Holz oder Kunststoff aufbewahrt werden. 

Oft werden auch weitergehende Dienstleistungen in dem Zusammenhang mit der Möbeleinlagerung angeboten. Diese bestehen dann etwa darin, die Möbel zu verpacken, sie zu der gewünschten Lagerbox zu transportieren oder auch geeignetes Verpackungsmaterial bereitzustellen. 

Welche Kosten für die Einlagerung der Möbel anfallen, ist nicht nur davon abhängig, wie groß der Lagerraum ausfällt. Die Einlagerungsart, die Dauer und die jeweilige Region beeinflussen die Preise ebenfalls. Natürlich besteht die kostengünstigste Variante jedoch darin, die Möbel bei einer Privatperson unterzustellen. 

An diese Formalitäten ist zu denken

Abhängig davon, für welche Art der Einlagerung sich dann letztendlich entschieden wird, müssen außerdem bestimmte Formalitäten bedacht werden. 

Nicht zu verzichten ist so in den meisten Fällen darauf, die eingelagerten Gegenstände mitsamt ihres geschätzten Werts in Form einer Inventurliste festzuhalten. Dies gilt insbesondere, wenn die Möbel bei einer privaten Person oder an unterschiedlichen Standorten gelagert werden sollen.

Sinnvoll zeigt es sich allerdings ebenfalls, eine Versicherung für die eingelagerten persönlichen Gegenstände und Möbel abzuschließen. Werden die Dienste einer gewerblichen Lagerbox in Anspruch genommen, hält das Unternehmen in der Regel eine entsprechende Versicherung bereit.

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